Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Darauf können Bauherren vertrauen

Die Bauin­dus­trie mit allen damit ver­bun­de­nen Gew­erken gehört seit vie­len Jahren zu den stark wach­senden Branchen. Die Leitung eines Bau­vorhabens – egal ob Wohn­haus oder Indus­trieob­jekt – unter tech­nis­chen Gesicht­spunk­ten erfordert Erfahrung und Exper­tise, um die rei­bungslose Zusam­me­nar­beit der ver­schiede­nen Gew­erke effizient zu gestalten.

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Die Bauin­dus­trie mit allen damit ver­bun­de­nen Gew­erken gehört seit vie­len Jahren zu den stark wach­senden Branchen. Die Leitung eines Bau­vorhabens – egal ob Wohn­haus oder Indus­trieob­jekt – unter tech­nis­chen Gesicht­spunk­ten erfordert Erfahrung und Exper­tise, um die rei­bungslose Zusam­me­nar­beit der ver­schiede­nen Gew­erke effizient zu gestalten.

Dem Bauher­rn kom­men in diesem Gesamtkon­text viele ver­schiedene Auf­gaben und Pflicht­en zu, ins­beson­dere im Hin­blick auf die Sicher­heit und den Gesund­heitss­chutz aller Arbei­t­erin­nen und Arbeit­er auf ein­er Baustelle. Ver­ant­wortlich für die Koor­di­na­tion aller Maß­nah­men zur Sicher­heit und zum Gesund­heitss­chutz ist der Bauherr, sagt die Verord­nung über Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz auf Baustellen (Baustel­lV). Allerd­ings sind nur wenige Bauher­ren mit den Rechts­grund­la­gen und Anforderun­gen sowie der Durch­set­zung der Arbeitss­chutzbes­tim­mungen und der Koor­dinierung auf Baustellen ver­traut. Daher wurde geset­zlich geregelt, dass der Bauherr einen Teil sein­er Ver­ant­wor­tung an einen „Beauf­tragten Drit­ten“ über­tra­gen darf: den Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tor, kurz SiGeKo. Die Auf­gaben dieser Per­son wer­den in den Regeln zum Arbeitss­chutz auf Baustellen (RAB) definiert. Als Beauf­tragter ver­tritt er die Inter­essen des Bauher­rn und ist somit bere­its in der Pla­nungsphase eines Bau­vorhabens mit einzubeziehen. Dadurch lassen sich Ver­stöße gegen den Arbeitss­chutz in der Phase der Bauaus­führung, die u.U. zu einem kost­spieli­gen Baustopp führen kön­nen, vermeiden.

In fol­gen­den Regio­nen werden/wurden bere­its Pro­jek­te umgesetzt:

  • Bay­ern
  • Berlin
  • Bran­den­burg
  • Nieder­sach­sen
  • Nor­drhein-West­fahlen
  • Meck­len­burg-Vor­pom­mern
  • Sach­sen
  • Sach­sen-Anhalt
  • Thürin­gen

Die richtige Balance finden

Seit 2018 bieten wir unseren Kun­den effiziente und inno­v­a­tive Lösun­gen in der Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion. Unser Team von Koor­di­na­toren mit sein­er langjähri­gen Erfahrung in den Bere­ichen SiGe-Koor­di­na­tion sowie Pla­nung, Auss­chrei­bung und Bauleitung unter­stützt Bauher­ren auch bei kom­plex­en Pro­jek­ten und gewährleis­tet eine opti­male Betreu­ung des Bau­vorhabens. Damit kön­nen die Anforderun­gen des Arbeitss­chutzes effizient sowohl in die Pla­nungs- und Auss­chrei­bungsphase sowie in den Baustel­lenall­t­ag inte­gri­ert wer­den. Die richtige Bal­ance zwis­chen Ein­hal­tung der geset­zlichen Reg­u­lar­ien und präven­tivem Han­deln sorgt für die Schaf­fung eines gesun­den und sicheren Arbeit­sum­feldes. Das wiederum trägt dazu bei, die Zufrieden­heit und Moti­va­tion der Arbeit­skräfte zu erhöhen sowie Aus­fal­lzeit­en und Störun­gen der Arbeitsabläufe zu senken.

Zu unseren Leis­tun­gen gehören alle Bere­iche der Betreu­ung von Baustellen nach der Baustel­len­verord­nung wie zum Beispiel

Planungsphase

  • die Beratung über die sicher­heit­stech­nis­chen Ein­rich­tun­gen in der Vor‑, Entwurfs- und Werkplanung
  • die Beratung bei der Ter­min­pla­nung für gle­ichzeit­ig genutzte sicher­heit­stech­nis­che Einrichtungen
  • die Ausar­beitung eines Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutz­plans (SiGe – Plan)
  • die Zusam­men­stel­lung ein­er Unter­lage für die spätere Arbeit am Bauw­erk, für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten

Ausführungsphase

  • die Durch­set­zung der Rechtsvorschriften auf der Baustelle für den Auftraggeber
  • die Durch­set­zung der verkehrsrechtlichen Anordnung
  • die laufende Kon­trolle der Ein­hal­tung des Sicher­heits- und Gesundheitsschutzplans
  • die Klärung sicher­heit­srel­e­van­ter Belange zwis­chen den am Bau Beteiligten
  • die Organ­i­sa­tion und Durch­führung von Sicherheitsbegehungen
  • das Pro­tokol­lieren der sicher­heit­srel­e­van­ten Män­gel und Hin­wirken auf die Besei­t­i­gung der Mängel

Kon­tak­tieren Sie uns ein­fach, wenn Sie weit­ere Fra­gen zum Bere­ich haben und auf der Suche nach ein­er Sicher­heits- und Gesund­heitss­chutzko­or­di­na­tion für Ihr Bau­vorhaben sind.

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